| Betroffen sind:
Kraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- und Werksverkehr mit der Fahrerlaubnisklasse: C1, C1E, C, CE
sowie
alle Kraftfahrer/innen im Personenverkehr mit der Fahrerlaubnisklasse: D1, D1E, D, DE
Diese Weiterbildungspflicht muss im Personenverkehr bis zum 10.09.2013 und im Güterverkehr bis zum 10.09.2014 abgeschlossen sein.
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